Schutzkonzepte erstellen - Schutzprozesse nachhaltig implementieren

Schlüsselbegriffe aus dem Bereich Sexuelle Gewalt und 2 Bücher zu dem Thema

Einrichtungen und Dienste, die Kinder, Jugendliche, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Senior*innen begleiten und unterstützen, sind durch gesetzliche Vorgaben verpflichtet, ihrer Klientel größtmöglichen Schutz vor Grenzüberschreitungen und Gewalt zu gewähren.

Der Gesetzgeber fordert, dass Leistungserbringer*innen ein auf die Einrichtung oder Dienstleistung zugeschnittenes Gewaltschutzkonzept entwickeln und umsetzen sollen. Zum Beispiel im § 37a SGB IX aufgrund des Teilhabestärkungsgesetzes oder im § 45 SGB VIII mit seinen Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.

Ziel von Gewaltschutzkonzepten ist es, die Orte sicherer zu machen, an denen Betreuungs- und Begleitungsangebote stattfinden und ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Partizipation zu gewährleisten. Gewaltschutzkonzepte sollen präventiv wirken, also Grenzüberschreitungen und Gewalt weniger möglich machen. Sie sollen Handlungssicherheit bei Gewaltvorkommnissen und Verdachtsfällen erhöhen und nachhaltige Strukturen schaffen, die zu einer Kultur der Achtsamkeit beitragen.

Ein zentrales Element im Rahmen der Schutzkonzeptentwicklung ist eine auf (sexuelle) Gewalt bezogene Potential- und Risikoanalyse. Diese ist regelmäßig und partizipativ durchzuführen. Mitarbeitende wie Klient*innen sollten zum Thema gut informiert und handlungskompetent sein. Im Verdachtsfall ist ein professionelles Vorgehen notwendig; Beschwerdemöglichkeiten müssen niedrigschwellig und gut bekannt sein. Bei der Aufarbeitung und Nachsorge bei Vorfällen ist ein funktionierendes Netzwerk von immenser Bedeutung.

Das isp bietet Institutionen der Sozialen Arbeit professionelle Unterstützung bei der Entwicklung und Realisierung von passgenauen Schutzmaßnahmen sowie bei der Erstellung und Wirksamkeitsprüfung von Schutzkonzepten an:

  • Schutzkonzeptentwicklungs-Prozesse organisieren und gestalten
  • Hilfen zur Durchführung einer partizipativ gestalteten Potential- und Risikoanalyse
  • Einrichtung von funktionierenden Beschwerdesystemen
  • Klärung von Fortbildungsbedarfen in der Organisation
  • Ausgestaltung von gewaltpräventiven Aussagen im Leitbild, in einer Selbstverpflichtungserklärung oder in Stellenanzeigen
  • Impulse zur nachhaltigen Umsetzung und Implementierung von Schutzkonzepten
  • Stellenwert von sexueller Bildung im Rahmen von Schutzbildung

Mit unserer Expertise für die Realisierung von Schutzkonzepten und der beratenden Begleitung von unterschiedlichen Institutionen der Sozialen Arbeit bieten wir Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um möglichst effektiv und fundiert ein Schutzkonzept zu entwickeln, das zu Ihren Bedingungen und Anforderungen passt.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf, damit wir Ihnen das für Sie geeignete Angebot machen können.